Das Amtsgericht im südfinnischen Pirkanmaa hat nach Angaben von
Yle kürzlich einer Frau recht gegeben, die gegen eine Entscheidung der Universität Tampere geklagt hatte. Die Frau hatte sich 2016 um einen Posten als Professorin der Neurologie an der Universität beworben, wurde jedoch abgelehnt. Der Posten wurde stattdessen mit einem männlichen Bewerber besetzt, der seine Arbeit im Herbst 2016 antrat.
Nach Ansicht des Gerichts hat die Universität die Frau damit aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Zu diesem Urteil habe unter anderem beigetragen, dass zwei der drei Experten, welche die Universität in der Besetzung der Stelle herangezogen habe, die Frau als besser qualifiziert eingeschätzt hätten. Nur einer der drei Experten gab dagegen dem männlichen Bewerber den Vorzug. Die Kommission habe sich in ihrer Entscheidung jedoch von herabsetzenden Kommentaren aus dem Universitätskrankenhaus beeinflussen lassen, die sich auf einen früheren Mutterschaftsurlaub und die Familiensituation der Frau bezogen hätten. Die endgültige Entscheidung gegen ihre Einstellung sei also auf Faktoren zurückzuführen, die mit ihrem Geschlecht zu tun hätten.
Eine Benachteiligung von Bewerbern aufgrund ihres Geschlechts ist in Finnland verboten. Das entsprechende Gesetz zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen trat 1987 in Kraft und wurde zuletzt 2015 überarbeitet. Seitdem bezieht es sich auf jede Art von Diskriminierung in Behörden, in Ausbildungsinstitutionen und am Arbeitsplatz, die auf biologischem Geschlecht, aber auch Geschlechtsidentität und deren Ausdruck beruht, und schließt nicht-binäre Geschlechtsidentitäten ein. Nach dem Gleichberechtigungsgesetz und der Entscheidung des Amtsgerichts muss die Universität Tampere der Frau 60.000 Euro Entschädigung zahlen und zusätzlich die Kosten für das Gerichtsverfahren übernehmen.
Die Universität bestreitet bisher, dass die Entscheidung gegen die Einstellung der Frau auf Diskriminierung zurückzuführen ist. Gegen das Urteil kann sie nun Berufung einlegen.
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