Am 30.12.2020 wurde
das neue Gesetz verabschiedet: Die Lernpflicht besteht bis zum 18 Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss der Sekundarstufe. Dies gilt aber nur für Schüler:innen, die dieses Jahr die Grundschule (in Finnland 1.-9. Klasse) abschließen werden. Damit wird das Gymnasium (entspricht den letzten drei Klassen) kostenfrei, sowie das Lehrmaterial, wie z.B. Lehrbücher und Computer, die von den Schulen an die Schüler:innen ausgeliehen werden. Außerdem werden anfallende Fahrtkosten für Schulwege, die länger als 7 Kilometer sind, erstattet.
Diese Neuerung soll dazu führen, dass mehr Menschen einen Sekundarabschluss (in einem Gymnasium oder in einer Berufsschule) bekommen und dass die Arbeitslosigkeit verringert wird. Allerdings gibt es Einwände von Seiten der Lehrenden und Schulen.
Trotz Fördergeldern von insgesamt 110 Millionen Euro
fürchten die Schulen, dass das Geld nicht ausreicht, um genug Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, auch wenn Bücher in den Schulbibliotheken zum Teil schon vorhanden sind. Außerdem ist es möglich, dass neue Zehntklässler:innen und ältere Schüler:innen einen Kurs gleichzeitig belegen und dass im selben Unterricht somit ein Teil der Schüler:innen kostenlos Material ausgeliehen bekommt, während andere ihre Bücher selbst kaufen müssen.
Ein weiteres Bedenken ist, dass erstattete Fahrtkosten der Schulwege die Schüler:innen dazu ermutigen könnten, sich für Gymnasien in den Städten zu bewerben. Dieses Phänomen ist nicht neu, obwohl Lehrpläne in allen Schulen gleich sind, und würde durch das neue Gesetz noch verstärkt werden. Allerdings haben Studien gezeigt, dass Schüler:innen es oft bevorzugen, in der Nähe ihres Wohnorts zu bleiben.
Letztendlich ist es auch unklar, inwiefern die erweiterte Lernpflicht die Arbeitslosigkeit wirklich verringern wird. Letztes Jahr waren es nur ca.
1.900 Schüler:innen, die nach der 9. Klasse nicht weiter studiert haben. Unter den 25-Jährigen sind es 15%, die keinen Sekundarabschluss haben, aber viele haben die Hochschulreife einfach nicht bestanden. Dies wird das neue Gesetz nicht unbedingt ändern. Manche haben zwar ihre Sekundarausbildung abgebrochen, aber laut den Schüler:innen selbst liegt das in den meisten Fällen an der Wahl des falschen Fachgebiets und nicht an den Kosten. Schüler:innen wünschen sich deshalb ein größeres Beratungsangebot.
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